Dipl.-Psych. Stephanie E. Heudecker

Praxis für Psychotherapie

Kosten

Für gesetzlich Versicherte:

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den Krankenkassen in voller Höhe übernommen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Erkrankung. Ob diese bei Ihnen vorliegt, werde ich in der persönlichen psychotherapeutischen Sprechstunde gemeinsam mit Ihnen besprechen. Die persönlichen Sprechstunden (ein bis max. drei Gesprächstermine à 50 Minuten) werden von Ihrer Krankenkasse gezahlt, auch wenn es sich bei Ihnen um keine behandlungsbedürftige Erkrankung handeln sollte.

 

Für Privatversicherte:

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Vertragsbestimmungen sind individuell unterschiedlich, daher ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Kontakt zu setzen und die Bedingungen für die Kostenübernahme zu klären.

 

Für Beihilfeberechtigte:

Als Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung zu etwa 50 Prozent nach schriftlicher Beantragung. Bitte fordern Sie die notwendigen Antragsformulare bei Ihrer Beihilfestelle an und bringen Sie diese zum Erstgespräch in meiner Praxis mit.