Dipl.-Psych. Stephanie E. Heudecker

Praxis für Psychotherapie

Kosten und Abrechnung: Was Sie wissen sollten

Für gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen, sofern eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, klären wir gemeinsam in der persönlichen psychotherapeutischen Sprechstunde. Diese Sprechstunden (ein bis maximal drei Gespräche à 50 Minuten) werden von Ihrer Krankenkasse auch dann übernommen, wenn sich herausstellt, dass keine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt.

Für Privatversicherte

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen variiert je nach Vertrag. Da die Regelungen individuell unterschiedlich sind, empfehle ich, vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen, um die Bedingungen der Kostenübernahme abzuklären.

Für Beihilfeberechtigte

Als Beihilfeberechtigter (z. B. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes) übernimmt die Beihilfe in der Regel etwa 50 % der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen nach schriftlicher Antragstellung. Bitte fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare bei Ihrer Beihilfestelle an und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.